Eu-Roaming

Roaming ist, wenn Sie z. B. Ihr Smartphone im Ausland nutzen. Sie telefonieren und surfen dann nicht mehr im deutschen Mobilfunknetz, sondern in einem ausländischen.

In Nicht-EU-Ländern gelten andere Konditionen als in Deutschland. Innerhalb der EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein zahlen Sie das Gleiche wie zuhause. Ohne Zusatzkosten fürs Telefonieren, Simsen und Surfen.

Die Roaming-Gebühren in der EU sind abgeschafft

Seit dem 15.06.2017 entfallen die regulierten Aufschläge für die Mobilfunk-Nutzung innerhalb der EU sowie Großbritannien, Norwegen, Island und Liechtenstein. Sie zahlen dann das Gleiche wie zuhause. Ohne Zusatzkosten fürs Telefonieren, Simsen und Surfen im EU-Ausland.

Sie nutzen Ihre Inklusiv-Einheiten aus Ihrem Tarif dann im EU-Reiseland, aus dem EU-Reiseland nach Deutschland und in andere EU-Länder. Gespräche zu Sonderrufnummern sowie Anrufe und SMS von Deutschland in das EU-Ausland sind nicht eingeschlossen.

Haben Sie Ihr Datenvolumen verbraucht? Dann gelten die gleichen Konditionen wie in Deutschland. Sie können dann z. B. über das Kundenportal unter bildmobil.de/login.html Datenvolumen nachbuchen

Seit dem 15.06.2017 gelten für alle Kunden im EU-Ausland die Preise des Inlandstarifs. Die zusätzlichen Roaming-Aufschläge, die Sie bis zum 15.06.2017 zahlen, entfallen dann.

Seit dem 15.06.2017 können Sie Ihren Tarif auch im EU-Ausland sorgenfrei nutzen. Es fallen dabei keine zusätzlichen Kosten mehr an.

Aktivieren Sie Roaming einfach in Ihren Handy-Einstellungen und bleiben Sie auch in Ihrem Urlaub in Verbindung mit Familie und Freunden zuhause. So können Sie z. B. direkt vom Strand die schönsten Momente aus Ihrem Sommerurlaub teilen.

Wir haben Ihre Roaming-Optionen für die EU-Länder sowie Großbritannien, Norwegen, Island und Liechtenstein am 15.06.2017 abgeschaltet. Sie nutzen seit dem 15.06.2017 dort automatisch Ihren Inlandstarif. Sie müssen nichts dafür tun.

Sie nutzen Ihren Tarif ohne Zusatzkosten in den EU-Ländern sowie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein und Island. Das gilt für vorübergehende Reisen in diese Länder. Entsprechend den Vorgaben zu einer angemessenen Nutzung der EU-Roaming-Verordnung behält sich Vodafone das Recht vor, bei einer dauerhaften oder übermäßigen Nutzung des Tarifs im EU-Ausland regulierte Aufschläge auf die Mobilfunk-Nutzung zu erheben.

Die Bewertung einer unangemessenen Nutzung des Tarifs im EU-Ausland erfolgt nach den Vorgaben der EU-Roaming-Verordnung.

Es können regulierte Aufschläge pro Dienst erhoben werden, wenn Sie in einem zusammenhängenden Zeitraum von vier Monaten mehr Zeit in einem ausländischen EU-Netz verbracht haben als im deutschen Vodafone-Netz. Haben Sie in diesen vier Monaten Ihren Tarif überwiegend im EU-Ausland genutzt, bekommen Sie von uns mindestens zwei Wochen vor Erhebung der Aufschläge eine SMS-Info. Sie haben dann die Möglichkeit, innerhalb der zwei Wochen Ihr Nutzungsverhalten den EU-Vorgaben entsprechend anzupassen -so wie gerade beschrieben. So können Sie eine Abrechnung der regulierten Aufschläge verhindern.